Satzung des "Verbandes Erzgebirgischer Schnitzer e.V." (VES)
§1 Name und Sitz des Vereins
Die Vereinigung führt den Namen "Verband Erzgebirgischer Schnitzer e.V." (VES) mit Sitz in Schneeberg und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der VES versteht sich als Nachfolger des 1935 aufgelösten "Verbandes Erzgebirgischer Bildschnitzer".
§2 Ziele und Zweck
Der Verband ist ein Interessenvertreter aller ihm angeschlossenen Schnitzvereine und Einzelschaffenden des Bereiches Schnitzen und Holzgestaltung im Erzgebirge, im Vogtland und angrenzenden Territorien.
Er wirkt für die Förderung und Erhaltung der traditionellen erzgebirgischen Volkskunst des Schnitzen, Drechseln und Basteln.
Er setzt sich ideell und materiell für die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder ein.
Er wirkt für die Erhaltung und Erweiterung aller Möglichkeiten der Nachwuchsförderung und Qualifizierung aller interessierten Mitglieder über Volkskunstzentren und -schulen, Schnitzerheime und Werkstätten.
Er setzt sich für die Pflege des kulturellen Erbe unserer Region ein und strebt die Einführung einer zielgerichteten Nachwuchsförderung z.B. durch Einführung eines fakultativen Schulunterrichtes an.
Er setzt sich dafür ein, daß die Vielfalt der volkskünstlerischen Handschriften und gestalterischer Ausdrucksformen der Schnitzer, Drechsler und Bastler nicht durch Reglements eingeengt, sondern durch individuelle fördernde Maßnahmen erweitert werden.
Für hervorragende Werke des Schnitzens und anderer Bereiche der Holzgestaltung, die sich durch Individualität und gestalterisch-handwerkliche Qualität als wesensbestimmende Zeugnisse erzgebirgischer Volkskunst auszeichnen, kann durch eine qualifizierte, vielschichtige Jury ein Güte- oder Schutzzeichen als Anerkennung vergeben werden.
§3 Organisation
Der Verband gliedert sich in Ortsgruppen (örtliche Schnitzvereine) und Einzelschaffende (Einzelmitglieder).
Der Verband und seine Mitglieder wirken als körperschaftliches Mitglied im Erzgebirgsverein e.V. (EV) auf der Grundlage dieser Satzung und eines zwischen dem VES und dem EV bestehenden Vertrages.
§4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 Mitgliedschaft
Mitglied im VES können Ortsgruppen (örtliche Schnitzvereine u.ä.) sowie erwachsene Bürger werden, die sich mit den satzungsgemäßen Zielen verbunden fühlen.
Die Ehrenmitgliedschaft des VES wird durch Beschluß des Vorstandes an verdienstvolle Mitglieder oder Personen verliehen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand der Ortsgruppe oder des VES zu richten.
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte und eine Satzung
Jedes Mitglied hat das Recht
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die Leistungen des VES als gemeinnützige Vereinigung in Anspruch zu nehmen-
auf Interessenvertretung in der Öffentlichkeit und gegenüber Dritten im Bereich der satzungsgemäßen Ziele-
zur fachlichen Qualifizierung und Information-
zur Wahl des Vorstandes des Verbandes und der Ortsgruppen und selbst gewählt zu werden-
mit Vorschlägen und Kritiken die Aktivitäten des VES zu fördernJedes Mitglied hat die Pflicht
-
die Satzung des Verbandes einzuhalten-
die Ziele des Verbandes durch aktive Mitarbeit zu unterstützenDie Mitgliedschaft endet:
-
durch Austritt, der schriftlich an den Vorstand der Ortsgruppe oder des VES gerichtet werden muß-
durch Ausschluß durch die Mitgliederversammlung der Ortsgruppe bzw. durch den Vorstand des VES, wenn gegen die Satzung in grober Weise verstoßen wurde-
wenn ein Mitglied mit dem Entrichten des Beitrages ein Jahr im Rückstand ist-
durch den Tod des Mitgliedes§6 Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag im VES beträgt:
- Einzelschaffende und Vereine bis 5 Mitglieder: 25.- DM
- Vereine mit 6 bis 10 Mitglieder: 50.- DM
- Vereine mit 11 bis 15 Mitglieder: 75.- DM
- Vereine mit 16 bis 20 Mitglieder: 100.- DM
- Vereine über 20 Mitglieder: 125.- DM
Bis zum 15.11. des Geschäftsjahres ist der Jahresbeitrag auf das Konto des VES zu überweisen.
Alle anderen Einnahmen der Ortsgruppen, z.B. durch Ausstellungen, verbleiben dem jeweiligen Schnitzverein.
Entsprechend dem Vertrag über die Mitgliedschaft des VES im EV wird jährlich der pauschale Beitrag des VES an den EV festgelegt und an den EV abgeführt. Dadurch entfällt jede weitere Beitragszahlung der Mitglieder des VES gegenüber dem EV. Die Mitglieder des VES genießen die gleichen Rechte und Vergünstigungen wie Mitglieder des EV.
§7 Organe des Verbandes
Die Organe des VES sind
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der Vorstand-
die Mitgliederversammlung der Ortsgruppen-
der Verbandstag-
der VorstandsbeiratDer Vorstand besteht aus: dem Vorsitzenden
dem Stellvertreter
dem Schatzmeister
dem Schriftführer.
Der Vorstand wird vom Verbandstag für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann für die restliche Amtsdauer ein Nachfolgekanditat durch den Vorstand eingesetzt werden.
Der Verbandstag wird jährlich einberufen (schriftl. Einladung der Ortsgruppen; mind. 3 Wochen vorher). Jede Ortsgruppe kann 1-2 Mitglieder delegieren. Entsprechend der Anzahl der Mitglieder der Ortsgruppe im VES entfallen auf je 5 Mitglieder der Ortsgruppe eine Stimme bei der Beschlußfassung und Abstimmungen im Verbandstag.
Für die Dauer von 3 Jahren wählt die Ortsgruppe einen Vorstand, bestehend aus
Vorsitzender
Stellvertreter
Schatzmeister
Schriftführer.
Bei den Wahlen zu den Vorständen gilt ein Kandidat für eine Wahlfunktion mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder als gewählt.
Der Verbandstag beschließt:
-
über die Entlastung des Vorstandes bei Neuwahlen-
über Sachverhalte, deren Beschlußfassung in der Tagesordnung des Verbandstages vorgesehen sind-
über die Auflösung des Verbandes.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Auflösung des VES bedürfen einer 2/3 Mehrheit der Stimmen.
Alle Beschlüsse sind in einem Protokoll niederzuschreiben. Protokolle sind mindestens von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
Durch den Vorstand der Ortsgruppen ist zu Beginn eines Kalenderjahres ein Bericht an den Vorstand des VES zu geben:
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Vereinstätigkeit im abgelaufenen Jahr-
Mitgliederbestand per 1.1. des laufenden Jahres-
namentliche Aufstellung des Vorstandes-
Planung von Ausstellungen, wichtigen Vorhaben, Qualifizierung u.ä..Die Vorsitzenden aller angeschlossenen Ortsgruppen bilden den Vorstandsbeirat. Sie treffen sich 2x im Kalenderjahr mit dem Vorstand und legen die Schwerpunkte der Verbandsarbeit fest.
§8 Verbandsorgan
Die Information der Mitglieder erfolgt über ein verbandseigenes Mitteilungsblatt, welches vom Vorstand des VES kostenlos an alle Mitglieder herausgegeben wird. Es werden 2 Ausgaben im Jahr veröffentlicht, die zu den Treffen des Vorstandsbeirates ausgegeben werden. Der VES berichtet auch in der Zeitschrift des EV "Glückauf" über die Aktivitäten des VES, der Ortsgruppen, Ausstellungsvorhaben u.ä.
§9 Vertretung
Die Vorstandsmitglieder sind einzeln berechtigt, den VES im Rechtsverkehr zu vertreten.
Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Vereins. Er weist Einnahmen und Ausgaben durch Buchführung nach. Er legt jährlich bis zum 31.3. oder bei Bedarf einen Kassenbericht vor.
§10 Verwendung der Mittel
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind , oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§11 Auflösung des VES
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
Schneeberg, 25.05.98
Dietmar Lang Wolfgang Süß Helmut Uhlig
Vorsitzender Stellvertreter Schatzmeister
Anmerkung:
Aus Anlaß der Währungsumstellung werden auch unsere Beiträge in EURO umgestellt:
Damit ergeben sich folgende gerundete Werte für den jährliche Mitgliedsbeitrag im VES:
- Einzelschaffende und Vereine bis 5 Mitglieder: 12.50 €
- Vereine mit 6 bis 10 Mitglieder: 25.00 €
- Vereine mit 11 bis 15 Mitglieder: 37.50 €
- Vereine mit 16 bis 20 Mitglieder: 50.00 €
- Vereine über 20 Mitglieder: 62.50 €